Schule - Schulordnung

Unsere eigene Schulordnung entstand aus der Zusammenarbeit zwischen Schülern, Lehrern und Eltern. Dabei konnte jede dieser Parteien ihre Wünsche und Vorstellungen einbringen, die aber dann so ausgerichtet wurden, dass keine dieser Parteien benachteiligt ist. Auch noch heute werden Verbesserungsvorschläge aller Parteien diskutiert und auch in die Schulordnung aufgenommen. So kommt es auch, dass die vorliegende hauseigene Schulordnung nun schon in der fünften Auflage erscheint.

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Hauseigene Schulordnung für die Hugo-Junkers-Realschule

0. Vorwort

a. Die Hausordnung gilt für alle Schülerinnen und Schüler, für die Lehrerinnen und Lehrer sowie für die Besucher der Hugo-Junkers-Realschule.

b. Die Hausordnung regelt den äußeren Ablauf des Verhaltens, um eine ordnungsgemäße Nutzung des Schulgeländes möglich zu machen.

c. Die Hausordnung richtet sich nach der städtischen Hausordnung vom 15.12.1984, die für alle Schulen gültig ist, und nach den bestehenden Verwaltungsvorschriften und den Gesetzen, welche die Jugend und die Schule betreffen.


1. Allgemeines Verhalten

Bild von Handys und Mp3-Player

a. Jeder hat sich so zu verhalten, dass er sich und andere nicht verletzt oder in Gefahr bringt. Die Anlagen, Einrichtungen und ausgeliehenen Materialien müssen sorgfältig behandelt werden, so dass keine Sachschäden entstehen. Für Schäden haftet der Verursacher.

b. Die Schulsprache ist Deutsch.

c. Gefährliche Gegenstände wie Waffen,aller Art oder deren Nachbildungen, Schlagwerkzeuge, Feuerwerkskörper,
Tränengas, Laserpointer u. a. dürfen nicht mitgebracht werden.

d. Handys aller Art müssen auf dem Schulgelände ausgeschaltet sein und in der Schultasche aufbewahrt werden. 
MP3-Player und Kopfhörer werden während der Unterrichtsstunde ebenfalls in der Schultasche aufbewahrt.

e. Jacken, Mäntel, Mützen etc. werden nicht über die Stühle oder Tische, sondern an die Gaderobe gehängt.

f. Fortbewegungsmittel jeglicher Art (Motorroller, Fahrräder, Kickboards, Skateboards u.a.) dürfen auf dem Schulgelände nicht benutzt werden und sind am Abstellplatz (Schulhofeingang) zu verschließen.

 

2. Aufenthalt der Schüler

Das Verlassen des Schulgeländes ist während des gesamten Schultages aus Gründen der Aufsicht und der Versicherung nicht gestattet. Eine vorzeitige Entlassung z. B. wegen Krankheit ist daher nur mit einem aktuellen Entlassschein und nach vorheriger Rücksprache mit der Klassenleitung und den Erziehungsberechtigten erlaubt.

2.1 Aufenthalt in den großen Pausen

a. Die Eingangshalle soll unabhängig von der Witterung genutzt werden können. Daher dürfen sich die Schülerinnen und Schüler in den großen Pausen auch in der Eingangshalle aufhalten. Die Eingangshalle muss durch einen Ordnungsdienst dieser Klassen nach jeder großen Pause wieder in den ordnungsgemäßen Zustand zurückversetztwerden.

b. Die Schülerinnen und Schüler, die sich nicht in der Eingangshalle aufhalten wollen, verbringen die Pause auf dem Schulhof oder in der überdachten Pausenhalle. Hier wird der Hofdienst durch alle Klassen gemäß Aushang durchgeführt.

c. Alle Schülerinnen und Schüler verlassen während der großen Pause die Unterrichtsräume, Flure und Treppenhäuser.

d. Toiletten sind keine Aufenthaltsräume oder Spielplätze. Sie bleiben während des Unterrichtes verschlossen. Im abgesprochenen und dringenden Fall kann gegen Unterschrift der Schlüssel für die Toilette im Hauptgebäude im Sekretariat entliehen werden.

e. Am Ende der großen Pause versammeln sich alle Schülerinnen und Schüler an der vereinbarten Stelle auf dem Schulhof und werden dort abgeholt.

2.2 Aufenthalt in den 5-Minuten-Pausen

Die 5-Minuten-Pausen dienen nur dem Wechsel des Fachlehrers oder des Raumes. Muss ein Fachraum aufgesucht werden, warten die Schülerinnen und Schüler an der vereinbarten Stelle und werden
dort abgeholt.

2.3 Aufenthalt in einer freien Eckstunde

Bild von Schülerinnen und Schülern in der Eingangshalle

Schülerinnen und Schüler, die eine freie Eckstunde haben, sind nur in Ausnahmefällen (wenn sie z.B. auf Eltern warten) in der Schule. Sie halten sich ruhig in der Eingangshalle, in der Pausenhalle oder auf dem Schulhof auf. Dabei darf der Unterricht in den Klassen nicht durch Spielen oder laute Geräusche gestört werden. Aus diesem Grund ist das Ballspielen und Tischtennisspielen bis zum Unterrichtsschluss um 15:30 Uhr untersagt.

2.4 Aufenthalt vor und nach dem Unterricht

Der Schulhof ist ab 7.15 Uhr geöffnet. Die Aufsicht beginnt um 7.45 Uhr. Nach dem 1. Gong um 7.55 Uhr sammeln sich alle Schülerinnen und Schüler an der vereinbarten Stelle und werden dort abgeholt. Eine Aufsicht besteht nach Unterrichtsschluss nicht. 

 

3. Verhalten außerhalb der Unterrichtszeit

3.1 Spielen während der Pausen
Bild von einem Kickerspiel.

a. Wer Tischtennis spielen will, bringt Bälle und Schläger selbst mit; während der Unterrichtszeit darf wegen der Lärmbelästigung nicht gespielt werden.

b. Fußballspielen ist nur im Freien und nur mit weichen Bällen erlaubt, die genehmigt wurden bzw. in der Eingangshalle entliehen werden können.

c. Basketbälle werden nicht mitgebracht, sondern ausschließlich in der Eingangshalle ausgeliehen. Welche Klasse an den Körben spielen darf, wird durch Aushang geregelt.

d. Gefährliche oder belästigende Spiele wie Tunneln, Schneeballwerfen, Wasserbombenwerfen o.ä. sind nicht erlaubt.

e. Das Klettergerüst ist ausschließlich für die Klassen 5 und 6 zugelassen. Der Bereich unter bzw. neben dem Klettergerüst ist wegen der Unfallgefahr als Spielplatz oder als Aufenthaltsplatz gesperrt.

f. Die Benutzung der Kicker und des Billards wird durch die SV geregelt.

g. Die Angebote der Übermittagsbetreuung können von den jeweiligen Klassenstufen genutzt werden.

3.2 Schulgesundheitswesen

a. Rauchen ist allgemein für Schülerinnen und Schüler der Sek. I nicht zugelassen, auch wenn sie 16 Jahre und älter sind. (§ 54, 6 SchulG) Das gesamte Schulgelände einschließlich der Zufahrtswege ist rauchfreie Zone.

b. Der Genuss von Alkohol und Drogen sowie deren Verkauf sind auf dem Schulgelände nicht erlaubt. (§ 54, 5 SchulG)

 

4. Besucher

a. Ehemalige Schülerinnen und Schüler sowie Eltern der derzeitigen Schülerinnen und Schüler können das Schulgelände ohne Voranmeldung betreten.

b. Andere Personen dürfen nur in dringend notwendigen oder offiziellen Angelegenheiten, aber nicht zu Besuchszwecken das Schulgelände betreten.Sie melden sich im Sekretariat an bzw. wenden sich in der großen Pause zunächst an einen aufsichtsführenden Lehrer oder an die Schulleitung.

 

5. Sonstiges

5.1 Verlassen des Klassenraumes

Nach dem Unterrichtsschluss in einem Klassen- oder Fachraum werden die Fenster geschlossen und die Tür abgeschlossen. Der Raum wird aufgeräumt und besenrein zurückgelassen.

5.2 Sauberkeit

Alle Abfälle wie Papier, Essensreste, Dosen, Flaschen, Kaugummi o.ä. werden von jedem beim Betreten bzw. vor dem Verlassen eines Raumes sowie auf dem Schulhof in die entsprechenden Abfalleimer geworfen. Das Ausspucken ist zu unterlassen.

5.3 Schließfächer

Bild von Schließfächern

Das Aufsuchen der Schließfächer ist nur vor Schulbeginn, in den großen Pausen, der Mittagspause und nach Schulschluss erlaubt.

5.4 Kiosk

Beim Einkaufen, das nur während der großen Pausen bzw . der Mittagspause und nur in der schuleigenen Mensa möglich ist, stellen sich die Schülerinnen und Schüler in einer Reihe auf, so dass kein Gedränge entsteht. Jeder kauft nur den Bedarf für die eigene Person und verlässt dann den Wartebereich wieder. Der Verkauf wird am Ende der Pause nach dem 1. Gong beendet.

5.5 Fundsachen

Fundsachen sind beim Hausmeister oder im Sekretariat abzugeben.

5.6 Hausrecht

Den Anordnungen der Schulleitung, seiner Vertretung, der Lehrerinnen und Lehrer, des Hausmeisters und der Sekretärin ist Folge zu leisten.

 

Hugo-Junkers-Realschule

5.Fassung Stand: 22.2.2011

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