Informationen zu den Lernstandserhebungen und den Abschlussprüfungen:

Die Lernstandserhebung

Seit nun 2 Jahren werden die sogenannten "Lernstandserhebungen" an unserer wie auch an allen anderen Schulen des Landes durchgeführt. Was aber hat es mit diesen "Lernstandserhebungen" auf sich? Warum werden sie durchgeführt? Was verspricht man sich davon? Welche Vorgaben gibt es? Wir haben recherchiert und folgende Informationen hauptsächlich auf der amtlichen site http://www.learn-line.nrw.de gefunden, was alleine schon einen Besuch dieser site nahelegt.

Verbindlichkeit der Lernstandserhebungen

Unterhttp://www.learn-line.nrw.deheißt es: "Die Lernstandserhebungen sind für alle Schülerinnen und Schüler der neunten Klasse landesweit verbindlich." Sie werden in allen Haupt-, Real-, Gesamtschulen und Gymnasien geschrieben. Allerdings wird es  an den verschiedenen Schulformen auch unterschiedliche Versionen der Lernstandserhebung geben. Sie unterscheiden sich durch unterschiedliche Aufgaben in den unteren und oberen Anforderungsbereichen, besitzen allerdings einen identischen Aufgabenkern. Damit sollen Leistungsunterschiede zwischen den unterschiedlichen Schulformen Berücksichtigung finden. Die Auswertung erfolgt durch die jeweiligen Fachlehrerinnen und Fachlehrer der Schüler. Gegebenenfalls werden die Lernstandserhebungen zwischen den Lehrerinnen und Lehrern ausgetauscht ("Kreuzkorrektur"). Da es keine direkte Benotung der Lernstanderhebungen gibt, wird es auch kein "Schulranking", also keinen direkten Vergleich zwischen den verschiedenen Schulen geben.

Der Nutzen

Der Nutzen der Lernstandserhebungen besteht darin, eine Standardüberprüfung und eine Qualitätssicherung des Lern- und Förderbedarfs in den überprüften fachlichen Bereichen festzustellen. Ein weiter Nutzen der Lernstandserhebungen ist darin zu sehen, dass die diagnostischen Kompetenzen der Lehrkräfte gestärkt und der Unterricht im schulischen Handlungsrahmen weiter entwickelt werden soll.

Entwicklung der Aufgaben

Die Entwicklung der in den Lernstandserhebungen vertretenen Aufgaben und Tests werden im Landesinstitut für Schule und Qualitätsagentur von drei verschiedenen Kommissionen für die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch ausgearbeitet. Für die Bewältigung der Lernstandserhebungen in den Fächern Deutsch und Englisch werden jeweils drei Schulstunden benötigt, in dem Fach Mathematik werden es nur zwei Schulstunden sein.

Inhalt der Lernstandserhebung

In dem Fach Deutsch werden während der Arbeit der Umgang sowie das Schreiben, Zuhören und Verarbeiten von Texten überprüft, wohingegen es in dem Fach Englisch hauptsächlich um Hörverstehen und dem Schreiben von Texten geht. In der Mathematik werden zum einen inhaltsbezogene Kompetenzen wie Arithmetik und Algebra, Funktionen, Geometrie und Stochastik, zum anderen prozessbezogene Kompetenzen, die unter anderem das Problemlösen beinhalten, getestet.

Abschlussprüfungen

Ab dem Schuljahr 2006/07 werden in Deutschland auf allen Realschulen "Abschlussprüfungen" absolviert . Woraus werden die "Abschlussprüfungen" bestehen? Wie werden sie benotet? Wir haben uns mit diesen Fragen beschäftigt und versucht Antworten zu finden. Als besonders wichtige Informationsquelle empfehlen wir die site: http://www.learn-line.nrw.de.

Ab dem Schuljahr 2006/2007 setzen immer mehr Bundesländer auf zentrale Leistungsüberprüfungen am Ende der zehnten Klasse. Deswegen werden alle Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen und Gymnasien im Jahr 2006/2007 an den zentralen Leistungsüberprüfungen teilnehmen. Der auf der Realschule nach der neunten Klasse erreichbare Hauptschulabschluss wird ohne zentrale Leistungsüberprüfungen vergeben. Man muss allerdings beachten, dass die allgemeinen Leistungsüberprüfungen der jeweiligen Schule nicht als Abschlussprüfungen gewertet werden können. Die Termine der Abschlussprüfung finden im April und Mai statt (weitere Informationen: Rubrik "Termine"). Die Abschlussprüfungen werden in den Fächern Deutsch, Mathematik und in einer frei wählbaren Fremdsprache durchgeführt.

Die Aufgaben bestehen aus zwei Teilen

Erster Teil:
Dieser Teil wird aus der Überprüfung der Basiskompetenzen bestehen. Das bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I (Gesamt-, Haupt-, Realschulen und Gymnasien) gleiche Aufgaben erhalten werden.

 

Zweiter Teil:
In diesem Teil werden Aufgaben gestellt, die an die Klassenarbeiten der jeweiligen Schulform anknüpfen.


Informationen zur Benotung

Die Leistungen und damit verbundenen Noten der Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 10 werden in den Prüfungsfächern in einer Vornote bewertet, die auf den erbrachten Leistungen seit Beginn der Jahrgangstufe 10 beruht. Nach den neuen Änderungen wird diese Note und die Note aus der zentralen Leistungsüberprüfung zu einer Endnote erfasst. Hierbei werden diese beiden Noten in gleichem Maße gewichtet, dies bedeutet in dem Verhältnis eins zu eins.

Besteht zwischen diesen zwei Noten ein Unterschied von einer Note, so entscheidet die Zeugniskonferenz über die endgültige Note des Schülers. Bei zwei Noten unterschied kann auf Wunsch des Schülers eine freiwillige mündliche Abweichungsprüfung absolviert werden. Bei mehr als zwei Noten Unterschied ist diese mündliche Abweichungsprüfung für den Schüler Pflicht.